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YP0475
Neu
Grundmodul zur Verbindung von zwei nebeneinander stehenden IBC Wassertanks.
Achtung: Letzte verfügbare Teile!
Vorr. lieferbar ab:
Gewicht | 1.352 kg |
Anschluss zum Tank | S60x6 (DN50/2 Zoll) Grobgewinde - Innengewinde |
Ihr gemessener Durchmesser | 55 - 62 mm |
Abgang | DN25 / 1 Zoll (mit kleinem Hahn) |
Durchmesser | 25mm |
Lebensmittelecht | Nein |
UN-Zulassung | Nein |
Dieses Set beinhaltet alle IBC Anschlussteile und einen 2m langen Schlauch zum Verbinden von zwei IBC Tanks.
Wichtig: die IBCs sollten nebeneinander stehen, dafür ist dieses Set konzipiert!
Der Anschluss zu den IBCs erfolgt mittels einer Schlauchkupplung, die mit einer drehbaren Überwurfmutter ausgestattet ist (Verdrehschutz).
Dadurch kann das Set im Ganzen bereits montiert und dann im letzten Schritt an die IBC angeschraubt werden.
Durch den integrierten Verdrehschutz, muss lediglich die Anschlussmutter zum Container hin gedreht werden.
Der bereits verbundene Schlauch dreht sich nicht mit.
Als Abgang des IBC Verbindungssets können Sie ein kurzes Stück Schlauch vom mitgelieferten 2m-Stück verwenden.
Daran lässt sich der ebenso mitgelieferte kleine Hahn anbringen, um den Wasseraustritt zu stoppen.
Das Set besitzt die Größe 1 Zoll bzw. 25mm (DN25) bei den Schläuchen.
Der Anschluss zu den Wassertanks ist 2" (S60x6 / Standard).
Durch das Erweiterungsset lassen sich weitere IBC Tanks an diese Bestehende Verbindung anschließen.
Grundsätzlich raten wir dazu, den IBC zu entleeren und sämtliches Zubehör abzuschrauben!
Weitere Infos finden Sie hier
Unser IBC-Zubehör-Sortiment ist für die Verwendung mit Brauch- bzw. Nutzwasser konzipiert.
Die Verträglichkeit mit anderen einzufüllenden Medien in Bezug auf die Dichtung und andere Komponenten ist grundsätzlich vom Kunden selbst zu prüfen.
Für eventuelle Undichtigkeit und Folgen dieser, welche aus einer Unverträglichkeit resultieren, kann keine Haftung übernommen werden. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt. In diesen Zusammenhang und speziell bezüglich IBC Containern, verweisen wir ebenso auf das GGBefG.